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   BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94   

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https://dejure.org/1994,10191
BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94 (https://dejure.org/1994,10191)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 9 B 617.94 (https://dejure.org/1994,10191)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 9 B 617.94 (https://dejure.org/1994,10191)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Versagungsgrund der Fehlenden Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins wegen fehlender oder mangelhafter Beherrschung der deutschen Sprache - Kein Verstoß gegen den ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 419/90

    Eigenbedarf - Kündigung - Alternative - Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 1 BvR 419/90 -).
  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, nach der ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur erwerben konnte, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war, für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 37, 217).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Der Gleichheitssatz vermag eine von der objektiven Rechtslage abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Sie ist bei Personen, die - wie die Klägerin - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren sind (sog. Spätgeborene), nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in der Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298) und in den diese fortführenden Urteilen vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Sie ist bei Personen, die - wie die Klägerin - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren sind (sog. Spätgeborene), nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in der Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298) und in den diese fortführenden Urteilen vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Sie ist bei Personen, die - wie die Klägerin - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren sind (sog. Spätgeborene), nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in der Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298) und in den diese fortführenden Urteilen vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94
    Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG muß die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets bestanden haben (Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 313.97

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für den

    Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -).
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